Als Aussteller der Messe verzichten wir auf die Möglichkeit, die erwähnten Versicherungen über die Messeleitung abzuschliessen.
Im Falle von Verlust oder Beschädigung unserer Ausstellungsgüter und sonstiger Gegenstände — aus welchen Gründen auch immer — verzichten wir und unsere Versicherungsgesellschaft ausdrücklich auf jeden vertraglichen und ausservertraglichen Schadenersatzanspruch oder Regressrechte gegenüber der Messeleitung, von deren Organen und Personal, unter Vorbehalt von Art. 100 Abs. 1 des Schweizerischen Obligationenrechtes.